Was ist ein Wegeunfall? SGB VII § 8 Wegeunfall/Arbeitsunfall = Gesetzestext Definition und Infos zu Wegeunfälle
Fallgeschichten: Wenn Menschen auf dem Weg zu ihrer Arbeit verunglücken, gilt das als Arbeitsunfall und ist über die Berufsgenossenschaften gut versichert. Zu den Leistungen, die man erwarten kann, gehören oft besondere Heilbehandlungen oder sogar eine Rente. Doch die Praxis sieht anders aus. Da drücken sich die Versicherer oft um Zahlungen und die Betroffenen müssen jahrelang um ihr Geld kämpfen. Quelle: SWR Videoclip zur Sendung Rückschau: Wegeunfälle Berufsgenossenschaften drücken sich Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 5. Dezember 2009 Noch vor einem Jahr waren sie eine glückliche Familie. Nicole Crump, ihr Mann und die zwei gemeinsamen Kinder Quentin und Marietta. Doch dann kam der Tag, der das Familienglück zerstörte. Zwei Tage vor Weihnachten passierte ein schrecklicher Unfall. "Am frühen Nachmittag klingelte es dann an der Tür", erzählt Nicole Crump. "Die Polizei kam dann mit einem Notfallseelsorger. Ich sah die drei Personen und wusste sofort, was los war. Ich hab dann gefragt, ob er noch lebt oder ob er tödlich verunglückt ist." Der 38-Jährige war auf dem Weg zur Arbeit. Im Berufsverkehr fuhr er über die Autobahn. Wie jeden morgen. Doch an diesem Tag wurde ihm während der Fahrt schlecht. Er hat das Auto auf dem Standstreifen zum Stehen gebracht, nach dem er sich im Auto erbrochen hatte. Ist aus dem Auto ausgestiegen und wurde dabei von einem LKW erfasst und tödlich verletzt. Neben der Trauer um den Vater und Ehemann müssen Nicole Crump und ihre Kinder aber auch einen herben finanziellen Rückschlag hinnehmen. Ihr Mann war Alleinverdiener, die Familie hat von seinem Gehalt gelebt. Jetzt müsste eigentlich die Berufsgenossenschaft einspringen, denn Herr Crump ist auf dem Weg zur Arbeit verunglückt. Und bei einem Wegeunfall sind die Versicherungsleistungen weit höher, als bei einem Unfall in der Freizeit. Wenn die Versicherung denn zahlt. Miriam Battenstein, Rechtsanwältin: "Für Frau Crump geht es ums Ganze. Aus der Rentenversicherung wird nicht viel kommen können, weil ihr Mann nicht lange einzahlen konnte. Und es geht für sie dann um die Witwenrente und die Waisenrenten für die beiden kleinen Kinder, die dann gewährt werden, bis die Kinder erwachsen sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Frau Crump wird ja wahrscheinlich auch nicht arbeiten können, weil die Kinder noch sehr jung sind. Und das sind hochinteressante Leistungen, ganz wichtig für die Existenzsicherung der ganzen Familie, die zurückgeblieben ist." Doch nicht in jedem Fall muss die Berufsgenossenschaft zahlen. Nur der direkte Weg von der Haustür bis zum Arbeitsplatz ist versichert. Wenn der Arbeitnehmer einen größeren Umweg nimmt, bekommt er kein Geld, falls es zum Unfall kommt. Das gilt auch, wenn man die Strecke verlässt, etwa, um privat schnell zur Post zu gehen oder Brötchen einzukaufen. Bei Nicole Crump allerdings schien der Fall klar. Doch bislang hat sie keinen Cent gesehen. Die Berufsgenossenschaft verweigert der Witwe die Rente mit der Begründung, ihr Mann sei nicht aus beruflichen Gründen ausgestiegen. Anders gesagt: Seine Übelkeit war seine Privatsache. Miriam Battenstein, Rechtsanwältin: "Wir als Anwälte erleben das Tag für Tag, dass die Entschädigungspraxis immer weiter zurückgeht. Das kann nur daran liegen, dass die Fälle in der Entschädigung, wegen der vielfältigen Leistungen, die gewährt werden, sehr sehr teuer sind und damit unangenehm für den Entschädigungspflichtigen, hier für die Berufsgenossenschaft." Auch Marion Würth kämpft seit 10 Jahren um eine Rente von der Berufsgenossenschaft. Auf dem Heimweg fuhr ihr ein anderer Fahrer an einer Ampel hinten drauf. Sie erlitt eine Halswirbelfraktur. Die ehemalige Lehrerin ist seitdem zu 60 Prozent schwerbehindert und erwerbsunfähig. "Ich hab Sport und Englisch unterrichtet", erzählt Marion Würth, "meine Ärztin hat mir gesagt, dass ich nie wieder Sport unterrichten könne. Das ist mein Lebenstraum gewesen." Seit dem Unfall leidet sie an chronischen Schmerzen, Sehstörungen, Schwindel und Gedächtnisverlust. Doch die Berufsgenossenschaft zahlt nicht. Marion Würth weiter: "Jetzt bin ich in dem Beweiszwang zu sagen, dass die Erwerbsunfähigkeit vom Unfall kommt. Ich muss einen Unfallzusammenhang nachweisen." Doch das ist nicht so einfach. Gutachter der Berufsgenossenschaft sagen, ihre Beschwerden seien „objektiv nicht nachvollziehbar“. Marion Würths Klage wird in erster Instanz abgewiesen. Miriam Battenstein, Rechtsanwältin: "Häufiges Problem ist, dass die Berufsgenossenschaft sagt, die Beschwerden, die Sie jetzt angeben, sind nicht durch den Unfall entstanden. Um das zu vermeiden, sollte der Versicherte sofort zum Arzt gehen und alle Verletzungen angeben, alle Beschwerden angeben, mitteilen, ob er vielleicht Nackenbeschwerden hat, Kopfschmerzen hat, Übelkeit, das ist häufig wichtig für den Schweregrad von einem Halswirbelsäulentrauma und da möglichst umfassend alles angeben." Marion Würth hat nicht all ihre Verletzungen sofort dokumentieren lassen. Das erschwert ihre Position vor Gericht. Doch sie gibt nicht auf, geht in die nächste Instanz. Auch Sandra Crump hat sich auf einen längeren Streit mit der Berufsgenossenschaft eingestellt. Sie sagt, sie will das, was ihr zusteht – für sich und ihre Kinder.
Der Fall Jan Börner (Arbeitsunfall) und der Fall Jacqueline Stiefel (Wegeunfall) aufbereitet und zu sehen in der Fernsehsendung: ZDF-WISO vom 21.04.2008 Zum Text: Wiso- Unfall auf dem Weg zur Arbeit  Berufsgenossenschaft zahlt nicht 20.07.2009 | Raser kriegen keine Rente Alljährlich verunglücken Tausende von Berufspendlern auf dem Wege zu ihrer Arbeitsstelle. Nicht selten ist der Autounfall dabei auch selbst verursacht, z. B. durch Raserei. Mehr hier..... |