Battenstein & BattensteinFachanwälte für Sozialrecht und ArbeitsrechtRechtsanwalt Rolf Battenstein Rechtsanwältin Miriam G. Battenstein - bundesweite Vertretung - Leostraße 21 40545 Düsseldorf Tel: 0211 / 57 35 78 Fax: 0211 / 55 10 27 Email: kanzlei@battenstein.de Wissens-ABC über Berufskrankheiten - Arbeitsunfall - Wegeunfall Sonderfälle von A - Z Begriffe, welche sich in der Entschädigungspraxis herausgebildet haben, wie etwa der Einwand der sogenannten selbstgeschaffenen Gefahr, werden im folgenden alphabetisch abgehandelt, die selbstgeschaffene Gefahr also zum Thema S wie selbstgeschaffene Gefahr oder auch das Thema Alkohol unter dem Stichwort A wie Alkohol. Genauso finden sich hier Stichwörter für die eine oder andere Berufskrankheit, zum Beispiel V wie Vanadium. Die Frage, wann der sogenannte Strengbeweis angewandt wird und wann Beweiserleichterungen greifen, wird in einem gesonderten Kapitel abgehandelt: „Der Sozialgerichtsprozeß“. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls angesprochen, wen die Beweislast trifft jeweils. Sonderfälle von A - Z 1. Fallstricke / Fehlerquellen bei der Entschädigung von Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit Arbeitsunfall, Wegeunfall & Berufskrankheit - Fallstricke und Fehlerquellen-hier ... 2. Die "13" - exemplarische Fälle zum Thema Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit Arbeitsunfall, Wegeunfall & Berufskrankheit - Die "13"-Exemplarische Fälle-hier ... 3. Das Bergarbeiteremphysem, Berufskrankheit Nr. 4111, zuvor Berufskrankheit nach neuer medizinischer Erkenntnis im Einzelfall Berufskrankheit - Bergarbeiteremphysem -Berufkrankheit Nr.4111 chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem-hier..... 4. „Der um seine Gesundheit und seine Berufskrankheitenentschädigung gebrachte deutsche Bergmann“ - Referat - Berufskrankheitenentschdigung - Silikose und Staublunge - hier ...
Website:
www.battenstein.com
www.arbeitsunfall.de
www.berufskrankheit.de
www.asbestose.de
www.asbestlungenkrebs.de
www.asbestmassenklage.de
www.blasenkrebs.de
AsbestStatistikDie Asbesterkrankungen d.h. die Asbestose und die Asbestkrebserkrankungen, stellen offenbar den gefährlichsten Teil der Berufskrankheiten in Deutschland und wohl auch international.An der Asbestose, d.h. an der Lungenasbestose, kann der Betroffene ersticken. Warum die statistische Kurve der anerkannten Asbestosen bzw. Lungenasbestosen Anfang der 90iger Jahre einbricht, obwohl die Spitze der Fallzahlen in 2015 erwartet wird, müssen die Berufsgenossenschaften erklären. Ausführliche Hintergründe zu dieser Fragestellung sowie weitere rechtliche Infos und alles wissenswerte zu dieser Berufskrankheit finden Sie unter...... www.asbestose.de Die hier veröffentlichten Links geben bereits sehr umfangreiche und ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Rechtsgebieten. Schwerpunktmäßig mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeits- und Sozialrecht. So berät die Fachkanzlei im Bereich Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten, Kündigunsschutz, Vertragsgestaltung etc., sprich rund um das Arbeitsverhältnis sowie in mannigfaltigen sozialrechtlichen Aspekten der Existenzsicherung, Überdies in Fragen internationaler Sozialversicherungsabkommen betreffend die Wanderarbeitnehmer und Beitragsfragen. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Stöbern. (Mit freundlicher Genehmigung sowie Zusammenarbeit von und mit den Fachanwälten Herrn Rolf Battenstein und Frau Miriam Battenstein) |