Altenstadt im Juli 2008 Besonderer Hinweis: Insofern Betroffene die noch kein Mitglied bei unserem abekra-Verband sind und unsere Beratungsdienste in Anspruch nehmen möchten, gilt ab sofort folgende Regelung. Wir möchten Ihnen gerne weiterhelfen, jedoch können wir dieses in Zukunft nicht mehr kostenlos tun. Auch unsere Recherchen, Schulungen, Fachliteratur, Büroausstattung haben viel Geld und Zeit gekostet. Zudem müssen wir auch unsere laufenden Kosten abdecken. Damit wir auch in Zukunft für Sie noch beratend zur Seite stehen können, müssen wir leider ab sofort unsere Beratungsdienste in Rechnung stellen. Daher bitten wir folgende Regelung zu beachten. Für jede Beratung berechnen wir ab sofort eine Kostenpauschale in Höhe von € 25,00.-. Wir bitten daher den Rechnungsbetrag vorher auf das Spendenkonto mit der Angabe des Vor- und Zunamens und dem Verwendungszweck: “Beratung” ein zu zahlen. Nach Eingang des Betrages werden wir dann unverzüglich ein Beratungstermin vereinbaren. Spende Sie können aber darüber hinaus auch gerne Mitglied bei uns werden. Ausführliche Infos zu unserem Verband (inklusive Satzung, Beitrittserklärung)) finden Sie unter: abekra? und abekra 10 Jahre alt Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Unser Verband ist als gemeinnützig anerkannt. Daher kann auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. |