1. Aufruf:“Willkür beim Anerkennungsverfahren resp. Verschlimmerungsantrag für den Schwerbehindertenausweis”? Sehr geehrter Besucher/in meiner Website, an dieser Stelle Bitte ich um Eure Hilfestellung. Wir stellen immer mehr fest , dass es bei der Feststellung seiner Erkrankung(en) oder bei den Verschlimmerungsanträgen zum Schwerbehindertenausweis bei den zuständigen Behörden immer mehr Schwierigkeiten gibt. Die Verschlimmerungsanträge werden einfach abgelehnt obwohl eindeutig sich die Erkrankungen verschlimmert haben und/oder Zusatzerkrankungen sich zusätzlich eingestellt haben. Die Widersprüche werden nur “allgemein” abgelehnt, jeglicher (Fach-) Bezug zu den dedaillierten Widerspruchsbegründungen fehlt. Man wird dann nur auf den möglichen Klageweg verwiesen. Daher bitten wir um Eure Stellungnahmen. Welche Erfahrungen haben Sie bei Ihrem Anerkennungsververfahren oder Verschlimmerungsantrag bei der zuständigen Amt: Sozialamt-Bereich-Schwerbehinderung bei der jeweiligen zuständigen Kreisverwaltung (ehemaligen Versorgungsamt) gemacht. Wurden Ihre Erkrankungen bezüglich der Atemwege richtig bewertet oder haben Sie große Schwierigkeiten gehabt. (z.B Asthma-Bronchiale, ohne/mit Emphysem, ist ihr hyperreagibles Bronchialsystem mit einbezogen worden und in welcher Höhe usw..). Ist Ihre Hypereagibles (überempfindliches) Bronchialsystem richtig auch mit dem Merkzeichen “G” = Gehbehindert oder ag = außergewöhnlich Gehbehindert bewertet worden. Da Sie aufgrund der Duftstoffe/ Parfüms Tabakqualms und ähnliches, öffentliche Veranstaltungen (Theater, Kiono, Konzerte, Schützenfeste, Oktoberfest) wegen sofortiger Atemnot (Auslösung von Asthmaanfälle) nur selten oder schon gar nicht mehr teilnehmen können? Und sind Sie daher mit RF (Rundfunk und Gebührenfrei) eingestuft. Wurden bei Ihnen ebenfalls die Akten bei einer Anerkennung von unter 50 % MdE vernichtet. Haben Ihre Widersprüche Fachkompetende Ärzte überprüft oder waren dise nur Allgemeinmediziner. Hat jemand von Ihnen insbesondere in Deutschland seine Erkrankung als MCS (= multipler Chemikaliensensibilität) anerkannt bekommen und in welcher Höhe. Hat Ihr Hausarzt zur Beantragung des Schwerbindertenausweises die richtige Diagnosen eingetragen? Oder hat er hierzu ggf. eine psychische Erkrankung unterstellt, mit der Absicht ein Behindertenausweis eher zu bekommen. Ich bitte hier um Ihre Erfahrungswerte, damit wir eine Übersicht erhalten, inwieweit übergreifend (bundesweit) eine objektive Beurteilung erfolgt oder hier bei diesen Behörden mittlerweile rein willkürliche Ablehnungsbescheide versendet werden. Wobei man mit der Angst der Bürger vor Gerichten mit einbezieht, die ihr Recht vor Gericht nicht erstreiten wollen oder finanziell auch nicht können. Es ist ggf. geplant mit der Auswertung dieser Daten an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages und an die Öffentlichkeit zu wenden. Da hier zu vermuten ist, uns als Schwerbehinderte seit Jahren mit System um unsere korrekte MdE (Prozente mit Merkzeichen) und damit weiteren verbundenen Rechte zu bringen und Kosten zu Gunsten der Rentenversicherung u.s.w. zu sparen. Ich bedanke mich bereits um Eure Mithilfe und versichere Ihnen, dass Ihre pers. Daten selbstverständlich dem Datenschutz unterliegen und vertraulich behandeln werden. Insofern diese Daten weiteren Behörden zugänglich gemacht werden sollen, werden Sie selbstverständlich vorher um Ihre schriftliches Einverständnis gebeten und hierüber ausführlich informiert werden. Insofern Sie diese Weitergabe nicht zustimmen, werden wir diesen Wunsch respektieren und sicherstellen, dass ihre Daten keinem weiteren Dritten zugänglich gemacht werden. Ich Bitte um Übersendung Ihrer aussagefähigen Unterlagen (in Kopie) an meine Anschrift zu senden. Meine Anschrift: Horst-Günther Mengel Erwin-Klotz-Weg 757339 ErndtebrückTelefon: (02753) 509030Email: berufserkrankungen-siegerland@online.de Mit freundlichen Grüßen Horst-Günther Mengel |