Berufskrankheiten

 

 

 

Was ist eine Berufskrankheit?

 

SGB 7 § 9 Berufskrankheit = Gesetzestext

 

 

Hintegründe und Rechtliche Tipps:

www.battenstein.com/berufskrankheit.htm

 

 

Begriffe und Definitionen zum Thema Berufskrankheiten

(Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)

 

Als Berufskrankheit werden Erkrankungen anerkannt, die dadurch entstehen, dass die Betroffenen durch ihre Arbeit gesundheitsschädigenden Einwirkungen in höherem Maß als die gesamte Bevölkerung ausgesetzt sind. Aber nicht jede Erkrankung, die sich ein Versicherter bei der Arbeit zuzieht, ist eine Berufskrankheit.

Der Begriff ist vielmehr im Gesetz definiert und genau festgelegt. Danach sind Berufskrankheiten diejenigen Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet hat und die ein Versicherter durch seine versicherte Tätigkeit erleidet.


Die Frage, welche Krankheit der Verordnungsgeber als Berufskrankheit anerkennen darf, ist ebenfalls gesetzlich geregelt: Nur diejenigen Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind (also keine Allgemeinkrankheiten wie z. B. Rheuma usw.). Die einzelnen Krankheiten, die als Berufskrankheiten anerkannt werden können, sind in der Berufskrankheiten-Liste, die eine Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung ist, erschöpfend aufgezählt (sog. "Listensystem"). In der zurzeit       
Liste der Berufskrankheiten sind die Berufskrankheiten in folgende sechs Gruppen eingeteilt:

  • durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  • durch physikalische Einwirkungen verursachte Erkrankungen
  • durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten
  • Erkrankungen der Atemwege und der Lunge, des Rippen- und Bauchfells
  • Hautkrankheiten
  • Krankheiten sonstiger Ursache

Daneben ist auch eine nicht in der Liste aufgeführte Krankheit unter folgenden Voraussetzungen wie eine Berufskrankheit zu entschädigen:

  • der Versicherte muss einer bestimmten Personengruppe angehören, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist,
  • diese Einwirkungen müssen nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft geeignet sein, Krankheiten solcher Art zu verursachen,
  • diese medizinischen Erkenntnisse müssen bei der letzten Ergänzung der Berufskrankheiten-Liste noch nicht in ausreichendem Maße vorgelegen haben oder ungeprüft geblieben sein,
  • der ursächliche Zusammenhang der Erkrankung mit der versicherten Tätigkeit muss im Einzelfall wahrscheinlich sein.

Grund für diese Ausnahmevorschrift: Die schnelle Entwicklung von Arbeitsverfahren, Einführung neuer Arbeitsstoffe und Gewinnung neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse über bestimmte chemische und physikalische Einwirkungen sowie über Krankheitsursachen können nicht immer zeitnah ihren Niederschlag in der Berufskrankheiten-Verordnung finden. Die Liste der Berufskrankheiten wird zwar stetig ergänzt, ihre Überarbeitung durch den Verordnungsgeber benötigt jedoch längere Zeiträume. Diesem Umstand trägt die Möglichkeit, unter den dargestellten Voraussetzungen auch Krankheiten wie Berufskrankheiten entschädigen zu können, die noch nicht in die Liste aufgenommen wurden, Rechnung.

Liste der Berufskrankheiten nach der zum 01.12.1997 in Kraft getretenen Berufskrankheiten-Verordnung vom 31.10.1997 (BGBl. I S. 2623)

 

 


 

 

Weitere detailierte Infos und Hinterrgründe zu Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfälle finden Sie mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Aktuelles
  • Berufskrankheiten, Arbeits - und Wegeunfälle
  • Sozialpolitik
  • Gesetze / Recht

auf der Website von:

www.abekra.de

Verband arbeits- u. berufsbedingt Erkrankter e.V.

 

 

 


 


 

Battenstein & Battenstein

Fachanwälte für Sozialrecht und Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Rolf Battenstein

Rechtsanwältin Miriam G. Battenstein

- bundesweite Vertretung -

                              

Leostraße 21

40545 Düsseldorf

Tel: 0211 / 57 35 78

Fax: 0211 / 55 10 27

Email: kanzlei@battenstein.de

 

Wissens-ABC

über Berufskrankheiten - Arbeitsunfall - Wegeunfall

 

Sonderfälle von A - Z

Begriffe, welche sich in der Entschädigungspraxis herausgebildet haben, wie etwa der Einwand der sogenannten selbstgeschaffenen Gefahr, werden im folgenden alphabetisch abgehandelt, die selbstgeschaffene Gefahr also zum Thema S wie selbstgeschaffene Gefahr oder auch das Thema Alkohol unter dem Stichwort A wie Alkohol. Genauso finden sich hier Stichwörter für die eine oder andere Berufskrankheit, zum Beispiel V wie Vanadium. Die Frage, wann der sogenannte Strengbeweis angewandt wird und wann Beweiserleichterungen greifen, wird in einem gesonderten Kapitel abgehandelt: „Der Sozialgerichtsprozeß“. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls angesprochen, wen die Beweislast trifft jeweils.

Sonderfälle von A - Z

 

 

1. Fallstricke / Fehlerquellen bei der Entschädigung von
Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit

Arbeitsunfall, Wegeunfall & Berufskrankheit - Fallstricke und Fehlerquellen-hier ...

 

2. Die "13" - exemplarische Fälle zum Thema                                                    Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit

Arbeitsunfall, Wegeunfall & Berufskrankheit - Die "13"-Exemplarische Fälle-hier ...

3. Das Bergarbeiteremphysem, Berufskrankheit Nr. 4111, zuvor Berufskrankheit nach neuer medizinischer Erkenntnis im Einzelfall

Berufskrankheit - Bergarbeiteremphysem -Berufkrankheit Nr.4111 chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem-hier.....

4. „Der um seine Gesundheit und seine Berufskrankheitenentschädigung gebrachte deutsche Bergmann“ - Referat -

Berufskrankheitenentschdigung - Silikose und Staublunge - hier ...

 


Website:


www.battenstein.com


  www.arbeitsunfall.de


www.berufskrankheit.de


www.asbestose.de


www.asbestlungenkrebs.de


www.asbestmassenklage.de


www.blasenkrebs.de


 


Asbest

Statistik

Die Asbesterkrankungen d.h. die Asbestose und die Asbestkrebserkrankungen, stellen offenbar den gefährlichsten Teil der Berufskrankheiten in Deutschland und wohl auch international.

An der Asbestose, d.h. an der Lungenasbestose, kann der Betroffene ersticken.

Warum die statistische Kurve der anerkannten Asbestosen bzw. Lungenasbestosen Anfang der 90iger Jahre einbricht, obwohl die Spitze der Fallzahlen in 2015 erwartet wird, müssen die Berufsgenossenschaften erklären.

Ausführliche Hintergründe zu dieser Fragestellung sowie weitere rechtliche Infos und alles wissenswerte zu dieser Berufskrankheit finden Sie unter......

www.asbestose.de

 

 


Die hier veröffentlichten Links geben bereits sehr umfangreiche und ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Rechtsgebieten.   Schwerpunktmäßig mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeits- und Sozialrecht. So berät die Fachkanzlei im Bereich Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten, Kündigunsschutz, Vertragsgestaltung etc., sprich rund um das Arbeitsverhältnis  sowie in mannigfaltigen sozialrechtlichen Aspekten der Existenzsicherung, Überdies in Fragen internationaler Sozialversicherungsabkommen betreffend die Wanderarbeitnehmer und Beitragsfragen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Stöbern.

 

 

(Mit freundlicher Genehmigung sowie Zusammenarbeit von und mit den

Fachanwälten Herrn Rolf  Battenstein und Frau Miriam Battenstein)

 

 

Weitere Beispiele von Berufskrankheiten:

Der Staub wirbelte

Toxizitätvon Staub

Staublunge

Recht und hilflos

Verschleppen bis zum Tod

Wir lassen Sie alle sterben

Nervengift bedroht unsere Gesundheit

Verseuchte Container

Giftgase in Containern

Gift in Textilien

Nervengift im Kaufhaus

Lösemittel als Krankheitsursache

Traumatisierte Polizisten

 Mobbing

Mobbing II

Diskrimierte Kranke

Atomopfer / Radargeschädigte

Radioaktivität im Alltag

Berufsbedingtes Asthma:

Risiko für Krankenschwestern

Friseurasthma Waschen, Schneiden - Atemnot

Der Bauer mit den blauen Lippen

Staubschutz – ein Muss am Arbeitsplatz Bauernhof

Berufskrankheiten- Risikobereiche

Risikostoffe:

Kühlschmierstoffe

Lösemittel

Berufserkrankungen in Giessereien

bei

Former, Gussputzer, Schmelzer, Maschinendreher, Walzendreher, Spänefahrer, Transporteure

1. MCS

2. MCS

MCS (Multiple Chemical Sensitivity) = multipler Chemikalienun- verträglichkeit.

Berufskrankheiten

Infos von abekra

Liste der Berufskrankheiten       mit Tipps vom abekra-verband

Liste der Berufskrankheiten     von arbmed.med.uni-rostock

BKVO Berufskrankheiten-Ver ordnung

§ 3 BKVO

SGB 7 Gesetzestext

SGB X Gesetzestext

!! Der Hammer des Jahres !!

Absolute Vorsicht bei: “Besonderen Abfindungen” von den BGen als Schadenersatzleistung

Infos unter:

News-Aktuelles

Krebs nach Arbeit mit Elektrodenpech keine Berufskrankheit

Infos und Hintergründe zum Tödlichen Staub im Emder Hafen

Giftiger Asphalt: Krebserregende PAH/PAK, VOC, Feinstaub, Dämpfe und Aerosole

Giftiger Qualm Zweierlei Maß beim Arbeitsschutz

Tödliche Gefahr durch Giftstoff in Abbeizmittel

Merkblatt BK 1301

     Aromatische Amine

www.blasenkrebs. de

Blasenkrebs  

Blasenkrebs 2

BK 1317

Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische

 

BK 2108 / BK 2109 / BK 2110

Wirbelsäule

 Durch Stäube verursachte Berufskrankheiten

Exposition gegenüber nichttoxischen Stäuben

Pneumokoniose durch sonstige anorganische Stäube

J 63.0 Aluminose

J 63.1 Bauxitfibrose

J 63.2 Berylliose

J 63.3 Graphitfibrose

J 63.4 Siderose

J 63.5 Staniose

J 63.8

BK 4101

Staublunge

Asbest/Asbestose

BK: 4103 / BK:4104 BK: 4105

Nachgehende Vorsorge- untersuchungen / Asbestose

Sind diese Untersuchungen sinnvoll?

Hintergrund und Tipps

Hierzu Stellungnahme von:

European Conference on Asbestos
Rome, 04. – 06.12.2006
In the frame of the EU – LIFE Project
....hier klicken

   Merkblatt BK-Nr.: 4201

Farmerlunge

BK 4301

Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankun gen (einschließlich Rhinopathie)

  

BK 4302

Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegs- erkrankungen

 

BK-Nr. 2301

Lärmschwer- hörigkeit

BK Nr. 5101:

Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen  

             H wie Hautkrebs         BK-Nr. 5102

Merkblatt BK 5102

 

Anmerkung der Redaktion:

Zu den hier aufgezeigten Fällen und Beispielen von Berufskrankheiten

Bei den von mir an dieser Stelle veröffentlichten Beispielen, möchte ich an hand von ein paar Beispielen aufzeigen wie vielfältig die Berufskrankheiten sein können. Um alle Möglichkeiten hier auf zuzeigen würde wegen der Vielfältigkeit den Rahmen sprengen und wäre so nicht leistbar. Daher habe ich mich auf die “häufigsten und bekanntesten” Berufskrankheiten beschränkt und versucht diese Zusammenhänge der Belastung durch den Arbeitsplatz auf die Gesundheit zu verdeutlichen und erhebt daher nicht den Anspruch der Vollständigkeit.

Daher ist es notwendig selbst anhand der Liste für Berufskrankheiten zu recherchieren, ob ihre erworbene Erkrankung im direkten Zusammenhang steht oder auch teilursächlich begründet sein kann.

 Bestätigt sich ihr Verdacht, dann sprechen Sie bitte unverzüglich einen kompetenden Fachanwalt an, damit dieser ihre Recherchen überprüfen, rechtlich beraten und ggf. dann sofort alle notwendigen Anträge und rechtliche Schritte zu ihrer sozialen Absicherung einlegen und ihnen helfen kann. Aber bedenken Sie bitte, die Verfahren sind langwierig und dauern oft Jahre. Letztendlich wird sich der lange Kampf aber doch lohnen.

Tipp

Wegen der zu erwartenten Reform der gesetzlichen Unfallversicherung ab dem Jahre 2010 und den hieraus vorraussichtlich verschärften Bedingungen ist es ggfs. sinnvoll bereits jetzt einen Antrag zur Anerkennung für eine Berufskrankheit zu stellen, damit Sie möglicherweise noch Bestandsschutz erhalten und nach der bisherigen Regelung ihre Ansprüche geltend machen können.

Weitere Infos unter Politik...

 

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