Aktuelles - News

 

Berufskrankheiten-Geschehen

Quelle: www.dguv.de

  • Im Bereich der UV der gewerblichen Wirtschaft, der UV der öffentlichen Hand sowie der Schüler-UV ist die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2008 gegenüber dem Vorjahr um -0,7 % auf 60.736 gesunken. Jede Verdachtsanzeige löst ein Feststellungsverfahren aus.
  • Im Jahre 2008 wurden 59.468 Verfahren abgeschlossen. In 12.972 dieser Fälle wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt (- 3,1 %) und dabei in 4.312 Fällen auch eine Rente gewährt (+ 4,6 %). In weiteren 10.056 Fällen (- 2,2%) wurde zwar die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt, die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit im juristischen Sinne waren jedoch nicht erfüllt. Hierbei kann es sich z.B. bei Hauterkrankungen um die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handeln. Dennoch werden in diesen Fällen ggf. im Rahmen von § 3 BKV Leistungen zur Individualprävention bzw. zur medizinischen Rehabilitation erbracht. In 38,7% der 2008 abgeschlossenen Feststellungsverfahren wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung bestätigt (23.028 Fälle). In den übrigen 36.440 Fällen (+ 1,3%) hat sich der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit nicht bestätigt, weil entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen oder kein Zusammenhang zwischen einer solchen Schädigung und der Erkrankung festgestellt werden konnte
  • Daneben waren im Berichtsjahr 2.391 Todesfälle infolge einer Berufskrankheit zu verzeichnen - überwiegend aufgrund von anorganischen Stäuuben, insbesondere Asbest.

Zur Statististik

 

 

 

Wirkstoff: Profit Wirkstoff: Profit: Die Medikamenten-Mafia -

Die Medikamenten-Mafia verdient Milliarden mit gefälschten Tabletten. Der ahnungslose Verbraucher merkt nichts - riskiert aber sein Leben. Wo viel Geld zu machen ist, regiert leicht die Skrupellosigkeit. Die Reportage "Wirkstoff Profit"berichtet u. a. von einem Fall, in dem deutsche Apotheker gefälschte Krebs­medikamente an Ärzte verkauft haben sollen. In der Dritten Welt sind schon Tausende Menschen an nachgemachten Pillen gestorben. Und auch der "Tod aus dem Netz" ist traurige Realität: Via Internet verdienen Dealer kräftig am Verkauf gefälschter Waren, von Viagra bis zum Blutdruckmittel. Rezeptfrei, versteht sich.

Zum Fernsehbeitrag http://wahrheit-tv.de/221622.html

 

 

 

Gentechnik-Report: Nordrhein-Westfalen stellt als erstes Bundesland Untersuchungsergebnisse ins Internet

Die Ergebnisse der Kontrollen von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut auf gentechnisch veränderte Bestandteile können ab sofort über die Internetseite des Umweltministeriums eingesehen werden. In Nordrhein-Westfalen werden jedes Jahr etwa 500 Lebensmittelproben, 100 Futtermittelproben und 80 Proben von Saatgut genommen und auf gentechnisch veränderte Bestandteile hin untersucht. Die Ergebnisse werden jetzt fortlaufend im Gentechnik-Report zusammengeführt. Wie auch beim erfolgreichen Pestizid-Report gibt es eine direkte Verbindung zu den Untersuchungsämtern. Sie stellt sicher, dass die Datenbank ständig aktuell ist. „Mit dem Gentechnik-Report schaffen wir zusätzliche Transparenz und kommen Verbraucherwünschen nach. Das wertet den Nutzen unseres engen Netzes an Kontrollen noch auf“, sagt Umweltminister Eckhard Uhlenberg

Zu finden unter: www.umwelt.nrw.de

 

 

 

 

 

Neueste Infos und Hintergründe zum Europäischen Recht

finden Sie auf folgenden Seiten.

Sehr interessannt sind hier die Themen und Aussagen zu

Umwelt, Verbraucher und Gesundheit.

Hier beispielsweie die Gefährlichkeitseinschätzung Zur Handystrahlung

http://www.wdr.de/tv/bab/

 

Zur Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/index_de.htm

http://ec.europa.eu/about_de.htm

 

 

 

 


 

Ab sofort können Sie meinen Erfahrungsbericht über meinen 4-wöchigen Reha-Aufenthalt in der

BG-Klinik Falkenstein / Vogtland

unter:

http://www.berufserkrankungen-siegerland.de/html/erfahrungsbricht_in_falkenstei.html

oder unter der Rubrik: Atemwegserkrankungen / Rehakliniken

auf dieser Website nachlesen.

 Tipp:

In diesem Zusammenhang möchte ich an alle berufsbedingt Erkrankten Arbeitnehmer appellieren, die beispielsweise an den Atemwegen, an der Wirbelsäule, den Bandscheiben oder auch an den unterschiedlichsten Hauterkrankungen / Ekzeme erkrankt sind, nehmen Sie im eigenen Interesse zur Erhaltung und/oder Verbesserung ihres Gesundheitszustandes eine Reha nach § 3 BKV (Berufskrankheitenverordnung) bei der BG in Anspruch.

Alle Arbeitnehmer/innen die ein BK-Verfahren haben und noch keine BG-Rente beziehen, können ebenfalls eine BG-Reha beantragen. Genauso verhält es sich mit den Versicherten bei denen bereits ihre Berufskrankheit anerkannt wurde und bereits eine Rente beziehen. Dieser Anspruch gilt auch über das normale Rentenalter von 65 Jahren hinaus. Je nach Krankheitsbild werden diese im Abstand von 1 bis 4 Jahren durch geführt.

Insofern aus medizinischer Sicht (bei Pflege und je nach Pflegestufe) eine Begleitperson (Ehepartner, Lebensgefährte) erforderlich ist, trägt die Zusatzkosten hierfür ihre zuständige Berufsgenossenschaft. In den meisten Kliniken stehen hierfür sogar zusätzlich eine begrenzte Anzahl Doppelzimmer zu Verfügung.

Bitte beachten: Unbedingt vorher zu der Kostenübernahme  einen Antrag stellen.

 

§ 3 BKV ermöglicht......

 

Maßnahmen gegen Berufskrankheiten:

Mit allen geeigneten Mitteln ist der Gefahr entgegenzuwirken,

dass eine BK entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert.

Vorbeugende Heilbehandlung:

Ziel einer solchen Heibehandlung ist zum einen durch berufliche Arbeitsstoffe bedingte Befunde zu erheben oder zu bessern, so daß nach Möglichkeit erst gar keine Berufskrankheit entsteht...........

Nach zu lesen unter: § 3 BKV “Seite 2” - Maßnahmen gegen Berufskrankheiten

und

Ihre BG:   - “Unsere Aufgaben und Leistungen” - Übersicht 

 

 

 - Ihr positiver Krankheitsverlauf wird es ihnen danken -.

 

 


 

Mehr berufsbedingte Krankheiten anerkannt

www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2009/07/2009-07-02-mehr-berufsbedingte-krankheiten-a nerkannt.html

Do, 02.07.2009

Die Liste der Berufskrankheiten wurde um fünf neue Krankheiten ergänzt. Eine entsprechende Rechtsverordnung zur Regelung von Entschädigungsansprüchen für Versicherte trat zum 1. Juli 2009 in Kraft. Die Bundesregierung trägt damit neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung.

In die Berufskrankheitenliste aufgenommen wurden:

  • · Kniegelenkarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer Gesamteinwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden,
  • · Blutkrebs durch Benzol
  • · Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Einwirkung einer bestimmten Lebensdosis,
  • · Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen,
  • · Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen.


  • Darüber hinaus wird für die Berufskrankheit "Bergmannsbronchitis" die rückwirkende Anerkennung zugelassen. Auch dann, wenn die Erkrankung vor dem bisher festgesetzten Stichtag 1. Januar 1993 eingetreten ist.

    Fälle, in denen eine Entschädigung wegen der fehlenden Anerkennung als Berufskrankheit abgelehnt wurde, werden von Amts wegen neu geprüft. Langjährig erkrankte Bergleute, die bisher an der Stichtagsregelung gescheitert sind, können künftig entschädigt werden.
  • Entschädigung nach individueller Prüfung


    Entschädigungen prüfen die Unfallversicherungsträger im Einzelfall. Geklärt werden muss dabei, ob die Betroffenen an ihrem Arbeitsplatz solchen Einwirkungen ausgesetzt waren. Und ob diese bei ihnen die Erkrankung ausgelöst haben.

    Bei Anerkennung erhalten Betroffene von der gesetzlichen Unfallversicherung umfassende Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen und Lohnersatz. Bei dauernder Erwerbsminderung werden lebenslange Renten sowie Hinterbliebenenversorgung gezahlt.


    Lesen Sie hierzu bitte die ausführlichen Erläuterungen und Ausführungen von unserem abekra-Verband

    www.abekra.de/Aktuelles/Aktuelles_Frame.htm

     

     


     

    Elektronische Patientenkarte am Start!

    Seit Dienstag, 29. September 2009 geben die Krankenkassen in der Region Nordrhein, im südwestlichen Nordrhein-Westfalen erstmals die elektronische Patientenkarte (e-P-Card) an die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Bis Ende 2010 sollen die 70 Millionen der gesetzlich Versicherten diesen neuen Versicherungsausweis erhalten.

    Ob das durchsetzbar sein wird, hängt davon ab, ob Sie, die Versicherten und andere Beteiligte, sich das gefallen lassen werden.

    Der Widerstand gegen die e-P-Card wächst.

    Weitere ausführliche Infos mit Musterbriefe

    unter:

    www.abekra.de/Aktuelles/Aktuelles_Frame.htm

    und

    www.stoppt-die-e-card.de

     

     

     

    !! Der Hammer des Jahres !!

    Absolute Vorsicht bei:

    “Besonderen Abfindungen” von den BGen als Schadenersatzleistung

    Seit 2007 werden von den BGen vermehrt Rentenberechtigte (Ansprüche aus Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfälle) angeschrieben und aufgefordert einer Auszahlung ihrer Rentenansprüche in Form einer Einmalzahlung / Abfindung ggfs. zu zustimmen.

    Wir raten von derartigen einmaligen Schadenersatzleistungen grundsätzlich ab, weil man hier auf etwaige, weiteren Ansprüche für die Zukunft verzichtet. Man kann unmöglich vorher erkennen und abschätzen, inwieweit sich die erworbene Berufserkrankung, Verletzungen durch einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall noch verschlimmern können.

    Weitere Infos Sie unter: Sonderfälle

     

     

     

    Schwarze Liste der Versicherungswirtschaft

    Informationen aus dem Gespräch mit Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW

    Das System heißt HIS, kurz für Hinweis- und Informationssystem, oder UniWagnis. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) speichert darin für seine Mitgliedsunternehmen die Daten von Kunden, die unangenehm aufgefallen sind: Als potentielle Versicherungsbetrüger, als Prozesshanseln oder miese Autofahrer mit vielen Unfällen, als schlechte, weil teure Risken.

    Weitere Infos unter: http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/512258.phtml

     

     

    Bundestag beschließt "Ombudsstelle"

    für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant

    Berlin, 23. April 2009

    Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" beschlossen.

    "Rechtsuchende können künftig Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt einfach und unkompliziert beilegen, ohne die Gerichte anrufen zu müssen. Die neue Schlichtungsstelle erlaubt eine einvernehmliche Lösung zwischen Anwalt und Mandant, die den Rechtssuchenden zudem nichts kostet. Anders als bei den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern darf die Person des Schlichters nicht aus den Reihen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommen. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Anwaltschaft. Mit der neuen, bundesweiten Schlichtungsstelle tragen wir erheblich zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur Gerichtsentlastung bei", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem Vorbild anderer erfolgreicher "Ombudsstellen" wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden. Ihre Unabhängigkeit von der Anwaltschaft wird durch die gesetzlichen Anforderungen an die Person des Schlichters und durch die vorgeschriebene Beteiligung eines Beirats sichergestellt. Dem Beirat, der bei der Ernennung des Schlichters und dem Erlass der Schlichtungsordnung mitwirkt, müssen neben Vertretern der Rechtsanwaltschaft mindestens paritätisch auch Vertreter der Verbraucherverbände und anderer Einrichtungen (Verbände der Wirtschaft, des Handwerks oder der Versicherungen) angehören.

    Der Tätigkeitsbereich der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird sich auf alle zivil-rechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise über die Höhe der Anwaltsvergütung (Honorarstreitigkeiten) oder über Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt (Anwaltshaftung) erstrecken.

    Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, dessen Durchführung sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen können, ist für beide Seiten freiwillig.

    Die neue Schlichtungsstelle ergänzt die bestehenden lokalen Schlichtungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern und eröffnet den Mandanten die Möglichkeit, die Berechtigung anwaltlicher Honorarforderungen oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Falschberatung durch eine von der Anwaltschaft unabhängige Institution überprüfen zu lassen, ohne sogleich den Rechtsweg beschreiten zu müssen.

    Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll zum 1. September 2009 in Kraft treten.

    Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
    Bundesministeriums der Justiz
    Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
    Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
    Telefon 01888 580-9030
    Telefax 01888 580-9046
    presse@bmj.bund.de

     

     

     

    Informationen zu Beruf und Behinderung auf CD-ROM

    Köln Informationen zum Thema Beruf und Behinderung bietet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) auf CD-ROM an.

    Schwerpunkte seines Projektes REHADAT sind Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Literatur, Forschung, Recht, Adressen, Werkstätten und Seminare.

    Das teilt das Institut in Köln mit. Auf dem Datenträger recherchieren lassen sich unter anderem Praxisbeispiele von behinderten Existenzgründern, Beispiele für berufliche Rehabilitation, Integrationsvereinbarungen, themenspezifische Urteile und Informationen zu Integrationsfachdiensten.

    REHADAT ist den Angaben zufolge eine der größten Datenbanken in Europa mit Informationen für Menschen mit Behinderungen. Sie wird mit Unterstützung des Bundessozialministeriums vom IW angeboten. Interessenten können die gerade aktualisierte CD-ROM

    kostenlos

    beim IW bestellen:Telefon: 0221/49 81 844,

    E-Mail: gall@iwkoeln.de

    Auch online lassen sich die Informationen abrufen.

    Das Projekt REHADAT online: www.rehadat.de

    Weitere infor zur Scherbehinderung unter: Schwerbehindertenausweis

     

     

    News / Aktuelles

    Akuelle Urteile und Rechtssprechungen finden Sie unter:

    auf dieser Website unter: Gesetze-Gerichte-Urteile und Berufskrankheiten sowie auf der Website von

    www.abekra.de

    www.abekra.de/Aktuelles/Aktuelles_Frame.htm

     

     

     

     

    Für die Zahlenexperten unter uns:

    Statistik

    Statistikauswertung von meiner Webseite www.berufserkrankungen-siegerland.de:

    (über die Anzahl der Besucher, Anzahl der Seitenaufrufe und Geographie)

    für den Zeitraum von 2006 bis 2009.

    Zur Rubrik: Downloads -  Statistik

    Hinweise über den Datenschutz finden Sie im Impressum.

     

     

     

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