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abekra, Verband für arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.V. ( a wie arbeit, be wie beruf, k wie krankheit )abekra?Wer ist - wofür kämpft - abekra?Der alltägliche SkandalJahr für Jahr erkranken Millionen Menschen an den Nerven, dem Immunsystem, erleiden Herz- und Hirninfarkte. Sie haben Haut-, Blut-, Herz-, Leber-, Nieren-, Muskel- oder Skelettschäden, Allergien, häufige Entzündungen, MCS oder Krebs. Viel häufiger als gedacht sind diese Erkrankungen arbeitsbedingt, sind Folge von langjährigem Streß, Lärm, Auspowerung, Zwangshaltungen, von giftigen Arbeitsstoffen und der Einwirkung von Giften, die bei der Arbeit durch chemische Reaktionen erst entstehen. Asbest, Metallstäube und- dämpfe, Lösemittel, Harze, Pestizide, Konservierungsstoffe, Additive: die Giftliste ist unendlich lang. Im gewerblichen Bereich wird seit vielen Jahren mit weit mehr als 120.000 Gefahrstoffen hantiert. Daraus entstehen mehr als eine Millionen chemische Gemische und Verbindungen. Nicht mehr als ca. 5.000 sind arbeitsmedizinisch und toxikologisch untersucht. Über Kombinationswirkungen von Gefahrstoffen und anderen gefährlichen Einwirkungen schweigen sich die herrschende Arbeitsmedizin und Toxikologie hier zu Lande weitgehend aus. Totgeschwiegen werden auch andere schädigende Folgen unserer Industriegeschichte.
TechnologiefolgenabschätzungDie meisten Beschäftigten mussten (und müssen) mit Substanzen arbeiten, von denen oft weder sie noch ihre Vorgesetzten wissen, wie krank sie machen können. Sind die Gefahren aber bekannt, werden sie oft genug verharmlost. Und noch immer dürfen Produzenten neue Chemikalien, Verfahren und Technologien auf die Märkte werfen, ohne ernsthaft nachweisen zu müssen, daß sie nicht gesundheitsschädlich sind.Neueste Kreation ist hier die Nanopulvertechnologie mit ihren Feinstäuben, die offenbar (fast) alles (auch die menschliche Haut) zu durchdringen vermögen. Führende Arbeitsmediziner bestreiten das und setzen auch in diesem Fall auf Technologiefolgeabschätzung am lebendigen Menschen. Ob schädlich oder nicht, das werde sich dann ja irgendwann erweisen.Sie nehmen grosszügige Risiken in Kauf. Das aber sind Risiken, deren Folgen wir und nicht sie zu tragen haben:Gewerbliche ArbeitnehmerInnen werden öfter krank und sterben früher: Nur 1/3 erreicht altersgemä0ß gesund das Rentenalter, 1/3 stirbt vorher und 1/3 wird vorher arbeitsunfähig.Das sind Zahlen der WHO von 1989 und sie gelten bis heute.Die GUV: Das leere VersprechenFür den Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit soll die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) Schutz bieten - sofern die Unfallversicherungsträger (UVT) den ursächlichen Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastung(en) und Erkrankung(en) für wahrscheinlich hält und die Schäden für gravierend.Das aber tun sie selten. Sie müßten ansonsten zahlen und eingestehen, wie riskant die Anfahrtswege, die Arbeitsbedingungen selbst und die meisten der dabei eingesetzten Arbeitsstoffe für Leib und Leben in Wahrheit sind.Beutelschneiderei1998 wurden 74.747 Versicherte als mutmaßlich berufserkrankt gemeldet (1997: 77.310).Die Berufsgenossenschaften bestätigten den ursächlichen Zusammenhang (Kausalität) bei 26.769 Versicherten, eine Rente erhielten aber nur 5.614 Personen. Bei bleibenden Schäden von Arbeits- und Wegeunfällen ist das Bild ähnlich düster. Die UVT bestreiten in den meisten Fällen, dass es zu bleibenden gesundheitlichen Folgeschäden gekommen ist - für die sie zu haften hätten. Auch heute im Jahre 2008 nach 10 Jahren sind diese Zahlen ähnlich und die Situation hat sich kaum verändert.Wer am eigenen Leib erfahren hat:wie schwer es für Betroffene ist, Ursachen- Und Schädigungsbeweise zu erbringen, um einem drohenden “non liquet” (Unerweislichkeit einer beruflichen Erkrankungsursache zu entgehen,wie schlampig-bürokratisch die UVT oft ermitteln,wie UVT-parteilich die allermeisten Gutachter gutachten,wie fehlerhaft die Gutachten oft sind, oder schärfer ausgedrückt, wie manipuliert,wie diskriminierend das gutachterliche Verständnis der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) in der Regel ist,wie undurchsichtig Berufskrankheitsfeststellungsverfahren durchgeführt werden,wie opferdemütigend die UVT - und mit ihnen die Sozialgerichtsbarkeit - agieren,wie eine UVT und die Unternehmen einseitig begünstigende Gesetzgebung das alles ermöglichtder weißwelches Leid das für all die Verletzten und chronisch Kranken bedeutet, wie hart Betroffene um Hilfe, Verständnis und oft auch das nackte Überleben kämpfen müssen. wie überfällig politische und rechtliche Korrekturen sind, wie notwendig es wäre, dass sich das geselschaftliche Bewusstesein hier ändert und Alle endlich begreifen, dass genau das jedem Einzelnen auch widerfahren kann.
abekra - für eine starke Lobbyabekra wurde 1992 von erbosten Geschädigten, BetriebsrätInnen, JournalisteInnen und ArbeitschutzexpertinInnen gegründet.abekra ist unabhängig und gemeinnützig.abekra ist ein Berufsverband.abekra ist nach dem Rechtsberatungsgesetz befugt, Verbandsmitglieder beratend zur Seite zu stehen.abekra verfolgt das Begutachtungsgeschehen, beobachtet die Rechtssprechung und die Entwicklungen in der (Arbeits)-Medizin und Toxikologie.abekra versucht, Presse und Öffentlichkeit für unsere Anliegen zu interessieren.abekra kümmert sich um politisch um die Rechte Betroffener.abekra organisiert Hilfe zur Selbsthilfe - AnsprechpartnerInnen für Sie sind derzeit 36 ehrenamtliche abekra-Vertrauensleute und “SpezialspezialistInnen”.abekra ist ein Solidar- und Lobbyverband Betroffener, kein Dienstleister.abekra tut aber alles, was im Rahmen eines gemeinnützigen Verbandes mit bescheidenen finanziellen Möglichkeiten von Betroffenen getan werden kann: engagiert, komprimiert, unbestechlich und unabhängig.Sie wollen “abekra” - Mitglied werden?Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.Wir übersenden Ihnen gerne die Beitritts- und weitere Unterlagen.Mitglied von abekra können direkt und indirekt betroffene Personengruppen werden, die die Ziele und Zwecke von abekra unterstützen.Fördermitglieder sind herzlich willkommen.Wer sich für (Mit)-Betroffene engagieren will - auch der ist bei abekra richtig.MitarbeiterInnen von Berufsgenossenschaften oder anderen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen können nicht Mitglied von abekra sein.Der Mitgliedsbeitrag beträgt 70 EURO pro Kalenderjahr.Die Verbandssatzung ist in der Bundesgeschäftsstelle zu erhalten.Wir alle würden uns freuen ,,Sie als neues Mitglied” begrüßen zu dürfen.Lesen Sie auch: Wir über uns Satzung Beitrittserklärung abeKra, Verband arbeits- u. berufsbedingt Erkrankter e.V.Stammheimerstr. 8 B,63674 Altenstadt, Tel. 06047/95266-0 Fax: -2www.abekra.de ist Mittwochs von 9.00 - 12.00 Uhr telefonsich erreichbarper Mail erreichbar unter: abekra-verband@t-online.de
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