index

 

Sehr geehrter Besucher/in meiner Website, mein Büro platzt aus allen Nähten.

Suche für mein ehrenamtlich genutzes Büro eine Ordnersäule bis zu 120 Ordnern.

Neuware erwünscht aber nicht Bedingung. Bitte auch gebrauchte Ware oder beispielsweise Neu- oder Gebrauchtware aus Konkursmasse anbieten.

Über eine neue Ordnersäule als Spende würde ich mehr sehr freuen und wäre selbstverständlich auch denkbar und möglich.

Schreiben Sie bitte in die Betreff-Zeile der Mail: "Angebot Ordnersäule".

Aussagefähige Angebote an: berufserkrankungen-siegerland@online.de

Herzlichen Dank

Horst-Günther Mengel

 

 

 

Suche:   

 

 

 

Bitte Logos/Bilder anklicken und Lautsprecher einschalten

 

Asbest wurde auch als die Wunderfaser genannt, weil es eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend isoliert und verwoben werden kann. Mit diesen Voraussetzungen konnte sich Asbest in der Schifffahrtsindustrie, Isolationsindustrie der Bauindustrie und der Autoreifenindustrie durchsetzen. Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Ländern verboten, unter anderem in der ganzen EU und der Schweiz.

Nähere Infos unter:  www.de.wikipedia.org/wiki/Asbest

und

Asbestose - Asbesterkrankungen

 

 

 

 

Gesundheit - Arbeitsmedizin - Betriebsarzt

Berufskrankheit -   Arbeitsunfall -   Wegeunfälle 

Sozialrecht - Arbeitsrecht - Schwerpunkte

Rechtsgebiete - Die 13-”Sie können der nächste sein”

 

 

                                     Horst-Günther Mengel
                   Kontaktstelle und Vertrauensperson vom
            abeKra, Verband arbeits- u. berufsbedingt Erkrankter e.V.
                             Ausführliche (ehrenamtliche) Infos                                                               
            für Berufserkrankungen, Arbeits- und Wegeunfälle.
 

Homepage einer Initiative von erkrankten Arbeitnehmern im Kampf um die Anerkennung ihrer Erkrankung als Berufskrankheit, mit realen Fallbeispielen ehemaliger Mitarbeiter                                     einer Walzengießerei im Siegerland.

Bronchitis, Asthma-Bronchiale mit und ohne Lungenemphysem,

akuter Asthmaanfall

Silikose / Staublunge

Asbestose

  Kehlkopfkrebs,

lärmbedingte Schwerhörigkeit,

Wirbelsäulenerkrankungen, HWS, LWS,

Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen,

Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen,

Blasenkrebs,

Blutkrebs,

Hodenkrebs,

Diese ausführliche Beschreibung beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Gießereiberufe, sondern ist gleichbedeutend für alle Verfahren sämtlicher Berufe und Berufskrankheiten. Diese von uns gemachten Erfahrungen und Ablehnungstricks werden so oder ähnlich von allen Berufsgenossenschaften gleichermassen gehandhabt. Diese Homepage soll auch dazu beitragen, den vielen erkrankten Arbeitnehmer/innen aller Berufe hier um Anerkennung ihrer Erkrankung Mut zu machen, um seine Erkrankung als berufsbedingt bei seiner zuständigen Berufsgenossenschaft an zu melden und letztendlich auch durch zusetzen.

 

Auf dieser Homepage finden Sie auch rechtliche Hinweise und Tipps von den Düsseldorfer Fachanwälten Rolf Battenstein und Miriam Battenstein bei der Anerkennung aller Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfälle. Erst durch die fachkundige, erstklassige, rechtsanwaltliche Vertretung dieser Fachanwälte wurden unsere Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt.

Neben abeKra-Beiträgen haben wir für Sie allerlei verschiedene veröffentlichte Beiträge Dritter, Dokumente und Hinweise gesammelt. Sie präsentieren wir ebenfalls hier.

Unsere Homepage enthält aber auch die derzeit gültigen Sozialgesetze und andere rechtliche Dokumente zu den Themen Gesetzliche Unfallversicherung (GUV), die übrigen Sozialversicherungen, die Ermittlungs- und Feststellungsverfahren für die Gewährung bzw. Ablehnung von Solidarversicherungsleistungen und Entschädigungen aus der GUV, Dokumente zur Sozialgerichtsbarkeit selbst sowie wichtige einschlägige Urteile, Informationen zum Gefahrstoffrecht, Chemikalien und Chemikalienpolitik, Gutachter(un)wesen usw. usf. zusammengetragen. Der Schwerpunkt liegt naturgemäß beim Thema "Gesetzliche Unfallversicherung" und allem, was damit zusammenhängt

Die auf unserer Homepage versammelten Beiträge Dritter repräsentieren nicht unbedingt die Auffassung der berufserkrankungen-siegerland-Homepage-Redaktion. Sie sollen vielmehr Ihrer Information über die einzelnen öffentlich vertretenen Meinungen und Lobbykampagnen der verschiedenen mächtigen und weniger mächtigen gesellschaftlichen Kräfte und Organisationen in der Bundesrepublik und in der EU geben und Ihnen helfen, sich zu orientieren.

Wir heißen Sie herzlich willkommen und hoffen, dass Sie auf diesen Seiten die Informationen und Erkenntnisse finden, die Sie suchen.

 

 Viel Spass beim Stöbern.

 

 

 

 

 

 

(Diese Bilder sind Bestandteil des Vertrages bei meinem Provider und dürfen daher von mir veröffentlicht werden).

 

 

 

 

Industriefotografie, die Formen, Architektur

und Arbeit in der Schwerindustrie zeigt.

http://stahlseite.de

 

 

Zur besseren Dokumentation verschiedene Videoclips aus Giessereien

Feuerwerk in der Gießerei Meuselwitz

zum Video-Clip

 

 

Guss eines 20 To. Motors

Zum Video-Clip

 

 

Esterer Giesserei Foundry Altötting

Zum Video-Clip

 

 

Giessen in Formen

Zum Video-Clip

 

 

Hot Metal Pour at Betlehem Steel

Zum Video-Clip

 

 

Dieses ist eine Homepage von Arbeitnehmern, die wegen schlechten Arbeitsbedingungen in einer Walzen-Gießerei / 57250 Netphen-Deuz erkrankt sind und / oder einen Arbeitsunfall erlitten haben und schon seit Jahren einen harten Kampf mit der Berufsgenossenschaft führen, um eine Verletztenrente oder Ausgleichszahlung zu erhalten, um nicht mit ihren Familien noch weiter zu verarmen. Lange, lange Jahre hat die zuständige Maschinenbau- und Metall-BG sich strikt geweigert jedwede Erkrankung an zu erkennen. Nach einem sehr langen und harten Kampf wurden mittlerweile die Erkrankungen zum großen Teil als Berufskrankheit anerkannt

- aber immer noch nicht im vollem Umfang - !

Daher sind zur Zeit  immer noch einige Verfahren am Sozialgericht und Landessozialgericht anhängig.     

 

Zur Produktpalette- Vielfalt und Herstellungsverfahren wie Giesserei / Bearbeitungszentren mit Drehmaschinen - Schleifmaschinen usw. stellt sich diese Firma -die übrigens ihre Produkte weltweit vertreibt - im Internet selbst mit verschiedenen Homepages sehr eindrucksvoll dar.

Seit Jahrzehnten entzieht sich die zuständige Berufsgenossenschaft und unser ehemaliger Arbeitgeber den vom Gesetzgeber verordneten Bundesgesetze und der dazu gehörigen sozialen Verantwortung.

 

Seit Bestehen dieser Firma - erkranken die Arbeitnehmer durch eine Vielzahl von Schadstoffen am Arbeitsplatz. Die häufigsten Erkrankungsformen betreffen die Atemwege wie z.B. chronische Bronchitis, Asthma Bronchiale mit Lungenemphysem, Kehlkopfkrebs, Asbestose und Silikose ( Staublunge ) Hodenkrebs, Blasenkrebs oder auch Blutkrebs.

Der erste Asbestose- und der erste Silikosefall wurde bereits in 1978 diagnostiziert aber nicht entschädigt.!!!

Viele Arbeitnehmer scheiden schon vorzeitig wegen der extremen Arbeitsbelastung an Atemwegserkrankungen, chronischen Rückenleiden,  Bandscheibenschäden oder Lärmschwerhörigkeit wegen Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben oder sterben vor der regulären Altersrente.

Der letzte Arbeitnehmer verstarb an diagnostizierter Asbestose erst im Jahre 2005 - er wurde durch die Unterstützung von der Fachanwaltskanzlei Battenstein & Battenstein, abekra und mir noch zu Lebzeiten entschädigt.

Skandalös ist hierbei noch, daß bei diagnostizierter Asbestose erst beim Ausbruch des Lungenkrebses entschädigt wird. Der Krankheitsverlauf ist drastisch, wird der Tumor erst bei einer normalen Röntgendiagnose entdeckt, dann gibt es auch schon keine Rettung mehr und endet sehr Rasch mit dem Tod. Die Kosten für eine CT (Computertomographie oder MRT (Magnetresonanztomographie) werden von einer Krankenkasse erst übernommen wenn Lungenveränderungen erst an einem "normalen" Röntgenbild erkennbar sind - dann ist es aber schon zu spät. Diese Früherkennung müsste eigentlich im Abstand von 1, 2 oder drei Jahren (Einstufung erfolgt nach Häufigkeit und Schwere der Belastung durch Asbest) von der BG veranlaßt und bezahlt werden - aber auf Zeit spielen ist hier besonders Kostengünstig -. Der vorherige Krankheitsverlauf wie starke Schmerzen und erhebliche Atemnot wird nicht entschädigt.

Hier sind seit Jahren die Bundestagsabgeordneten mit einer besseren Reformierung des

BK-Rechts gefragt.

 

 

Wegen schlampiger Ermittlung durch die Berufsgenossenschaft (TAD) Technischen Aufsichtsdienst, wie z. B. durch vorherige Anmeldung zur Besichtigung von Arbeitsplätzen beim Arbeitgeber;

- werden Rezepturen geändert,

- wegen der Vermeidung der Staub- und Lärmentwicklung ganz andere Materialien bearbeitet und niedrigere Drehzahlen an Bearbeitungsmaschinen eingestellt,

- Hallen gründlich gesäubert, Verpackungen verschwinden mit  dem Hinweis des Betriebsgeheimnisses,

- Arbeitnehmer werden von Vorgesetzten angewiesen bei diesen Kontrollgängen durch den TAD, Lärm- und Staubentwicklung zu vermeiden.

- Einkaufslisten, Gefahrstofflisten-, Betriebsakte (welche vom TAD über dieses Unternehmen geführt wird)

und

Sicherheitsdatenbätter werden einfach ignoriert und nicht zur Beweisermittlung bei gezogen

Oder auch:

Staubproben oder detaillierte Analysen werden bis heute nicht    durchgeführt oder veranlaßt

Auch eingeschickte Proben von Ölen, Proben von Stäuben und Schadstoffen an den Technischen Aufsichtsdienst -  Fachstelle für gefährliche Arbeitsstoffe der Berufsgenossenschaft werden einfach ignoriert.

Unmöglich erscheint es der BG die Gifte auch noch auf ihre toxische Wechselwirkung hin zu analysieren.

 

Ebenso entziehen sich Betriebsrat und Sicherheitsfachkraft ihrer Verpflichtung und sozialen Verantwortung, indem sie unzureichende oder auch falsche Angaben bei dem Technischen Aufsichtsbeamten bezüglich der Arbeitsplätze von den Betroffenen Arbeitnehmern machen. (Dem Verfasser liegen entsprechende und umfassende Schriftstücke hierzu vor).

Auch lassen sie es kommentarlos zu, dass: u.a. bei einer Staubmessung durch den technischen Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft an meinem ehemaligen Arbeitsplatz u.a. einer Karusselldrehmaschine ein Stahlring zur Dokumentation und Arbeitsplatzerhebung bearbeitet wurde.

Obwohl ich jahrelang dort nur div. Werkstücke wie z.B. Kokillen aus Grau-Guß / in der Bohrung noch Anhaftungen v. Asbestfasern durch Schlichte, Red.-Rollen aus verschiedene Gussarten (verschleißfester Guss), Walzenmäntel NI-Hard II, Ni-Hard IV, Chromstahlmäntel etc.gedreht hatte und diesem (bei einer extremen Staubbelastung durch Graphitstaub, Quarzsand-Stäube mit Asbest, von verdampfenden Ölen (Ölrauchen und Emusionsnebeln) und ohne Atemschutz und  Absaugvorrichtung ausgesetzt war. (Anmerkung: die Aufzählung ist nicht vollständig).

Oder es werden auch laufend falsche Messverfahren durchgeführt. Hier kommt man dann zu Messergebnissen, welche die wahren Arbeitsbedingungen in einer Gießerei mit anschließender mechanischer Weiterbearbeitung (Dreherei, Schleiferei usw.) nicht widerspiegeln.

 

So werden z.B. Scheinmessungen in der Schleiferei durchgeführt, wie z.B. die Luft auf Aerosole ( Luftfeuchtigkeit ) gemessen, hier müßte eigentlich diese Feuchtigkeitsprobe noch genauer, nämlich gezielt nach Pilzen und gezielt nach Schadstoffen analysiert werden. Ebenso müsste das Schleifwasser auf vorhandene Mikroben, Pilze und andere Giftstoffe. Überprüfung welche Zusätze dem Wasser zugegeben wurden und wann und wie oft das Schleifwasser ausgewechselt wurde.

 - Desweiteren werden bei Überprüfungen der BG weiterhin auch nur allgemeine Staubmessungen bezüglich der Menge durchgeführt.

Es wird auch hier versäumt, den Schadstoffgehalt und die daraus resultierende potentielle Gefährlichkeit zu analysieren.

Wir möchten Ihnen dieses mal an Hand von einem Beispiel von Autoabgasen  ( ohne Katalysator ) erklären. Mißt man hier nur die "Aerosole" - dann misst man quasi nur die Menge an warmer Luft die aus dem Auspuff kommt.

Aber was ist mit den gefährlichen Schadstoffen von Schwefel, Kohlenmonoxid usw. ??? Dieses Messergebnis nach Aerosolen ist dann auch laut den Aussagen und nach den Meßwerten der BG als unbedenklich und ungefährlich einzustufen.

Mit dieser und ähnlichen Begründungen wurden und werden seit Jahren die Betroffenen "irritiert" und die BG - Anzeigen als unbegründet abgewiesen.

Auch die jetzigen Beschäftigten werden getäuscht, indem ihnen "korrekte" Messungen vorgaukelt  und sie mit der Aussage beruhigt, es wird ja alles überwacht.

Da kann ja nichts Gefährliches drin sein, sonst hätte die BG mit Sicherheit ja was gefunden.

In der Vergangenheit wurde wegen der schlechten Arbeitsbedingungen auch mehrmals gestreikt. Dabei wurden im Beisein von Geschäftsleitung, Betriebsrat und Arbeitsmedizinischem Zentrum (durch AMZ oder Berufsgenossenschaft) Messungen durchgeführt.

- Arbeiter wurden daraufhin von einem Vorgesetzten wegen der gravierenden Messergebnisse der Manipulation beschuldigt.

-  Bis heute hält die Geschäftsleitung und der Betriebsrat diese und weitere Messergebnisse unter Verschluss.

Der Betriebsrat (IG-Metall) versagt bis dato jedem Betroffenen jegliche Mithilfe und leistet auch keine soziale Beratung. Wie Dokumente und Betroffene bezeugen können, spricht der Betriebsrat jedem erkrankten Arbeitnehmer jegliche Rechte ab.

Und befürwortet und unterstützt sogar, dass die Betroffenen Aufhebungsverträge unterschreiben müssen und somit alle Rechte auf Abfindungen usw. verlieren.

 

Weiterhin werden Sicherheitsdatenbätter unter Verschluss gehalten und nicht an die Arbeitnehmer ausgehändigt. Hier hat man anscheinend nichts aus der Vergangenheit gelernt!

 

Hier sollte man wissen, das sich die Beiträge für die Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung wie folgt zusammen setzen:

Allgemeine Einstufung ( Gefährlichkeitsrisiko ), Produktionsweise, - Verfahrensrisiko,

Schadenshäufigkeit nach Betriebsunfällen, Wegeunfälle, ( Unfälle die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte ereignen ).

Anzahl der Renten für Berufskrankheiten etc.

 Siehe auch: Finanzierung und Beiträge der BGen

Im Gegensatz zu hohen Einmalzahlungen wie in den USA verteilt sich die Belastung in Deutschland durch laufende Rentenzahlungen auf viele Jahre und die wirtschaftliche Belastung wird über die Berufsgenossenschaften von allen Unternehmen einer Branche getragen.

 

Des weiteren werden hierüber Statistiken geführt: z.B. wie sicher unsere Firmen in der Stahlindustrie, in Gießereien sind oder wie ! "gesund" unsere Arbeitswelt ist !

Durch diese Handlungsweise entzieht man sich weiterhin seiner sozialen Verantwortung gegenüber seinen ehemaligen Arbeitnehmern und auch den zur Zeit Beschäftigten.

Nach den Ermittlungen durch die BG und guten Erfolgsaussichten der weltweiten Zunahme von Aufträgen, entschloss sich die Geschäftsleitung im Heimatstandort kräftig zu investieren.

Im gleichen Atemzug wurden die gravierensten und gesundheitlich bedenklichsten Arbeitsplätze im Jahre 2007 nach Indien ausgelagert.

(Der Produktion von Reduzier-Rollen und die Herstellung aller kleineren Lebensmittelwalzen.)

Dies alles erfolgte mit reiflicher Überlegung und in Cooperation mit einem famliengeführten Partnerbetrieb, wobei die Deuzer Firma unter dem Deckmäntelchen der Globalisierung noch der Mehrheitseigner ist.

Da in Indien keine Sicherheitsbestimmungen und weitere Umweltauflagen existieren, wird die Gesundheit hier vermutlich zu Lasten der dortiger Gießereiarbeiter und zu Lasten der Umwelt wieder reichlich Geld verdient.  

Wir wünsche allen Beteiligten und Verantwortlichen weiterhin ein ruhiges Gewissen und “schlaflose” Nächte.

 

 

          Zuständige(r) Betriebsrat / Gewerkschaft:

          IG-Metall Siegen
          (Heimat von Detlef Wetzel - jetzt 2. Vorsitzender der IGM)
          Donnerscheidstrasse 30
          57072 Siegen
           Telefon: 0271 - 236090 - Fax : 0271 - 331095
 

 

 

          Zuständige Berufsgenossenschaft:
           
          Maschinenbau- und Metall Berufsgenossenschaft
          Bergisch-Gladbacher-Straße 3
          51065 Köln
          Telefon: (0221) 6784 -0
 
 
 

          Zuständig in der Funktion als Betriebsarzt ist das:

          AMZ Arbeitsmedizinisches Zentrum Siegerland e.V.
          Verein für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
          Birlenbacher Straße 20
          57078 Siegen
          Fon: 0271 / 88060-0
          Fax: 0271 / 88060-79
 

 

 

Alle Arbeitnehmer die in ihrem Arbeitsleben jemals mit asbestfaserhaltigen Staub oder/auch keramikfaserhaltigen Staub in Berührung gekommen sind

                                   müssen bei der

                 

                vormals ZAs

Zentrale Erfassungsstelle Asbestgefährdeter und extrem Staubbelasteten Arbeitnehmer
 
 

wegen des enormen Ausmaßes der Asbestopfer zu Statistikzwecken (im Auftrag der Bundesregierung) zu den (nachgehenden) Vorsorgeuntersuchungen hier gemeldet und regelmäßig (im Abstand von 1, 2 oder 3 Jahren je nach Asbestbelastung) nach dem ILO-Standart 2000 durch Fachärzte betreut und untersucht werden. (Ausführliche Infos zu diesem Meldeverfahren und Untersuchungsmethoden finden Sie unter der Rubrik:

 

                           Infos zu Asbest /   und   Nachgehende Vorsorgeuntersuchung).

 

 

Endlich 2010 Rauchfrei

Besucherstatistik seit 01.01.2006

Homepage aktualisiert am: 21.01.2010


Dreamcounter.de  

 


counter